Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elektro-Tel AG
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der Fima Elektro-Tel AG abgeschlossenen Vertrages. Mit der Auftragserteilung werden diese automatisch akzeptiert, ohne dass eine schriftliche oder mündliche Bestätigung nötig wäre. Änderungen bedürfen zu deren Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung und Unterzeichnung
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Produkte, Dienstleistungen der Elektro-Tel AG, unabhängig davon ob diese kostenpflichtig sind, oder nicht. Verkauf und Lieferung erfolgen nur nach den AGB der Elektro-Tel AG. Bedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, die Elektro-Tel AG hätte schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Die aktuelle und damit verbindliche Fassung der AGB wird jeweils im Internet unter www.elektro-tel.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe der AGB kann bei Elektro-Tel AG bezogen werden.
2. Leistungen von Elektro-Tel AG
Die Elektro-Tel AG erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig gemäss diesen AGB, sowie den übrigen Vertragsbestimmungen. Die Elektro-Tel AG ist bestrebt, ihren Kunden ständig die besten und aktuellsten Produkte anzubieten.
3. Angebote und Preise
Alle Angebote von der Elektro-Tel AG sind unverbindlich. Die Elektro-Tel AG bemüht sich, ihre Produkte preiswert anzubieten. Die aktuellen Preise sind auf dem Internet unter www.elektro-tel.ch publiziert oder direkt bei der Elektro-Tel AG erhältlich, Preisänderungen und Fehler vorbehalten. Davon sind des Weiteren anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Elektro-Tel AG ausgenommen. In speziellen Fällen behalten wir uns jedoch vor, Preisänderungen nachträglich vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kunde jedoch informiert und ist nicht zur Abnahme verpflichtet. Alle Preise gelten, wenn nicht anders vermerkt, exklusiv 7.6% Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen
Allgemein verpflichtet sich der Kunde, den Betrag per Vorauskasse, per Rechnung, per Barzahlung bei Abholung oder bei Postversand durch Nachnahme zu bezahlen. Falls der Kunde diese Vereinbarung nicht einhält, behält sich die Elektro-Tel AG vor, eine Bestellung ganz oder teilweise rückgängig zu machen. Wenn sich die Kreditwürdigkeit des Kunden verschlechtert, behält sich die Elektro-Tel AG vor, selbst nach teilweiser Lieferung der Produkte, vom Kunden die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Kunde dieser Forderung nicht nachkommt, ist die Elektro-Tel AG berechtigt, die Bestellung gänzlich oder teilweise rückgängig zu machen.
5. Zahlungsverzug
Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, so behält sich die Elektro-Tel AG das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu erbringen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig, und alle Lieferungen storniert. Die Elektro-Tel AG behält sich das Rücktrittsrecht vor. Die Vertragsauflösung tritt automatisch und ohne Vorankündigung nach acht (8) Tagen in Kraft, nachdem die Elektro-Tel AG dem Kunden erfolglos eine eingeschriebene Zahlungsaufforderung mit Einzahlungsschein zugesandt hat.
6. Lieferung
Mit dem Senden der entsprechenden Auftragsbestätigung oder der Entgegennahme der Bestellung verpflichtet sich die Elektro-Tel AG zur schnellst möglichen Erbringung und der Kunde zur Abnahme der Leistung. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden frühestens vier (4) Wochen nach dem vereinbarten Termin das Rücktrittsrecht zu. Terminangaben gelten als ungefährer Anhaltspunkt, sind jedoch in keinem Falle verbindlich. Die Bestellung von Sonderbauten und Spezialanfertigungen kann nicht mehr annulliert werden. Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Besitz der Elektro-Tel AG. Der Kunde räumt der Elektro-Tel AG das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Bei einer Stornierung werden dem Kunden der Wertverlust und eine Umtriebsentschädigung von mindestens 10% des Auftrages oder mindestens CHF 60.00 verrechnet. Eine Stornierung kann auch seitens der Elektro-Tel AG erfolgen, wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb von einem Monat abnimmt. Paketschäden und Falschlieferungen sind innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Sendung mitzuteilen.
7. Garantiebestimmungen
Die Elektro-Tel AG gewährt ausdrücklich nur für die, von ihr verkauften Produkte Garantieansprüche. Sofern nicht anders vereinbart oder vermerkt und keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Waren bestimmungsgemäss verwendet wurden, gilt auf allen Produkten der Elektro-Tel AG eine Garantie von 12 Monaten ab Rechnungsdatum. Produkte mit direkter Herstellergarantie nimmt die Elektro-Tel AG grundsätzlich nicht entgegen. Nach Ablauf der Garantiefrist von 12 Monaten haben Garantieansprüche in jedem Fall direkt an den Hersteller zu erfolgen. Die Elektro-Tel AG kann allerdings die Abwicklung gegen Entrichtung einer Gebühr auch übernehmen. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, werden Garantieleistungen ausschliesslich am Domizil der Elektro-Tel AG erbracht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien wie, Batterien, Leuchtmittel, usw.. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das Produkt in der Original-oder gleichwertiger Verpackung zurückgeliefert wird und eine ordentliche Fehlermeldung beiliegt. Mängel sind der Elektro-Tel AG umgehend schriftlich mitzuteilen, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Produktes. Bei fehlerhaftem Produkt kommt die Elektro-Tel AG ihrer Verpflichtung nach, indem sie das mangelhafte Produkt nachbessert, einen entsprechenden Ersatz liefert oder einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass vergütet. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Artikeln, welche nicht mehr zu reparieren oder nicht mehr lieferbar sind, behält sich die Elektro-Tel AG vor, einen gleichwertigen Ersatzartikel zur Abgeltung der Garantieansprüche auszuhändigen. Für diese Ersatzartikel bleibt die Garantiezeit ab dem ersten Kaufdatum verbindlich. Bei von Elektro-Tel AG erworbenen Produkten, die der Kunde selbst installiert und dabei beschädigt, entfällt jeglicher Anspruch auf Garantieleistung. Klageanspruch und Einrede verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Rechnungsdatum.
8. Umtausch und Rückgabe
Die Rückgabe von Produkten ist ausnahmsweise nach Absprache möglich. Als Preisbasis für alle Rückgaben und Umtausche (auch Garantiefälle) gilt immer der aktuelle Preis, der am Tage der Rückgabe oder des Umtausches gültig ist. Produkte, welche speziell für den Kunden bestellt wurden, sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.
9. Haftung
Die Elektro-Tel AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen.
10. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Elektro-Tel AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns per E-Mail mitgeteilt. Wegen ungenügender Benachrichtigung oder Nichterhalten des E-Mails mit dem Verweis auf die AGB-Änderungen kann die Elektro-Tel AG nicht belangt werden. Für Kaufbestellungen, die zeitlich vor dem Inkrafttreten der geänderten ABG und die durch eine Auftragsbestätigung der Elektro-Tel AG Verbindlichkeit erlangt haben, gilt auch nach Inkrafttreten der geänderten AGB die bisherige AGB.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Elektro-Tel AG ist Winterthur, unter Vorbehalt abweichender, zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht.